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Mittwoch, 2. Dezember 2020
Dirk Massat - Rufschädigung durch Medienberichte: Was tun bei Verleumdung?
Wo Persönlichkeitsrechte durch tendenziöse und rechtswidrige Berichterstattung schwerwiegend verletzt werden, ist schnelles Handeln geboten. Bei umfangreichen bundesweiten Hetzkampagnen und Rufschädigungen müssen in kürzester Zeit zahlreiche Abmahnungen versendet und einstweilige Verfügungen beantragt werden, um den durch die rufschädigende Medienberichterstattung entstandenen Schaden einzudämmen und weitere Rufschäden zu vermeiden.
Rufschädigung durch Medienberichte, Verleumdungen und üble Nachrede erfolgen auf unterschiedliche Art und Weise. Immer wieder müssen wir für unsere Mandanten z.B. gegen unzulässige Verdachtsberichterstattung vorgehen und Unterlassungsansprüche wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung geltend machen.
In sehr vielen Fällen berichtet z.B. die BILD ohne das Vorliegen hinreichender Beweistatsachen und vorverurteilend über unsere Mandanten, gegen die zunächst nur aufgrund eines geringen Anfangsverdachts einer Straftat ermittelt wird. Stellungnahmen werden hierbei teilweise nur unzureichend eingeholt und die Medien berichten dann regelmäßig kampagnenartig und hartnäckig über den Stand der Ermittlungen.
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